Verfassungsrecht
Wir beraten Kommunen, Körperschaften sowie Unternehmen in allen wesentlichen Fragen des Verfassungsrechts. Hier bringen wir unsere forensische Erfahrung vor dem Bundesverfassungsgericht und verschiedenen Landesverfassungsgerichten in die Beratung ein. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen:
- Beratung und Vertretung von Kommunen bei Verletzungen ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts, insbesondere bei Gebietsveränderungen durch staatlichen Zwang und bei finanzverfassungsrechtlichen Fragestellungen
- Betreuung von Organstreitverfahren und abstrakten Normenkontrollen, vor allem auf Landesebene
- Parlaments- und Finanzverfassungsrecht
- Beratung und Betreuung v.a. von Unternehmen bei Grundrechtsverletzungen











