Rettungsdienst-, Brandschutz- und Katastrophenschutzrecht
Wir beraten kommunale und staatliche Aufgabenträger in allen Fragen des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes. Bei unserer Beratung berücksichtigen wir das zumeist komplexe Umfeld der jeweils handelnden Akteure, insbesondere der staatlichen Aufsichtsbehörden, der Kostenträger, der Leistungserbringer sowie ihrer Landes- und Bundesverbände, aber auch der kommunalen Spitzenverbände und Hauptorgane (Stadtrat, Kreistag oder Verbandsversammlung).
- bei der Betrauung von Leistungserbringern mit der Durchführung des Rettungsdienstes (bodengebunden / Luftrettung) einschließlich der umfassenden Vorbereitung und Durchführung wettbewerblicher Verfahren
- bei der Neuorganisation des Rettungsdienstes, einschließlich der rechtskonformen Anpassung bestehender Durchführungsverträge sowie der Anpassung von Bereichs- und Bedarfsplänen
- bei der Prüfung der rechtskonformen Kalkulation von Entgelten und Entgeltanpassungen der Leistungserbringer
- bei Entgelt- und Bedarfsverhandlungen der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern einschließlich der Vertretung in Schiedsstellen- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- in Fragen der unionsrechtskonformen Finanzierung des Rettungsdienstes
- in Fragen der Haftung der am Rettungsdienst Beteiligten
- bei der Organisation der notärztlichen Versorgung
- in Fragen der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Novellierung des einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Landesrechts
- bei der sachgerechten Verzahnung der ehrenamtlichen Strukturen des Katastrophenschutzes mit dem Rettungsdienst
- bei der Neuorganisation bzw. Anpassung gewachsener Strukturen des Brandschutzes im ländlichen Raum
- bei der Betrauung von Leistungserbringern mit der Durchführung des Rettungsdienstes (bodengebunden / Luftrettung) einschließlich der umfassenden Vorbereitung und Durchführung wettbewerblicher Verfahren
- bei der Neuorganisation des Rettungsdienstes, einschließlich der rechtskonformen Anpassung bestehender Durchführungsverträge sowie der Anpassung von Bereichs- und Bedarfsplänen
- bei der Prüfung der rechtskonformen Kalkulation von Entgelten und Entgeltanpassungen der Leistungserbringer
- bei Entgelt- und Bedarfsverhandlungen der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern einschließlich der Vertretung in Schiedsstellen- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- in Fragen der unionsrechtskonformen Finanzierung des Rettungsdienstes
- in Fragen der Haftung der am Rettungsdienst Beteiligten
- bei der Organisation der notärztlichen Versorgung
- in Fragen der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Novellierung des einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Landesrechts
- bei der sachgerechten Verzahnung der ehrenamtlichen Strukturen des Katastrophenschutzes mit dem Rettungsdienst
- bei der Neuorganisation bzw. Anpassung gewachsener Strukturen des Brandschutzes im ländlichen Raum








