Energiewirtschaftsrecht
Wir beraten Energieerzeuger, Netzbetreiber, Lieferanten und Händler, Anlagenbetreiber, die öffentliche Hand, Abnehmer, Projektierer sowie Verkehrsflughäfen in allen wesentlichen Fragen des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere in den Bereichen:
- Begleitung von Konzessionsvergabeverfahren und Netzübernahmen
- Konzessionsabgabenzahlungen
- dingliche Sicherung von Versorgungsleitungen
- Planungsverfahren bei Energieleitungsausbau, insbesondere bei Übertragungsnetzen auf Hoch- und Höchstspannungsebene
- Beratung bei der Gründung von Stadtwerken
- Gestaltung und Bewertung von Energieliefer- und Handelsverträgen im Bereich Strom, Gas und Fernwärme
- Gestaltung und Bewertung von Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsverträgen, Ausspeiserahmen- und Netzkopplungsverträgen sowie Bilanzkreis- und Unterbilanzkreisverträgen
- Erwerb oder Konzeption, Genehmigung, Finanzierung, Errichtung, Netzanschluss- und Netzintegration, Inbetriebnahme sowie Betrieb von Windpark-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen, Solarparks, Kraftwerken, Heizwerken oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Bewertung und Betreuung von Verteilernetzen
- Beratung und Konzeption besonderer Energieanlagenstrukturen (Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze), insbesondere auf Flughäfen und in Industrie- oder Chemieparks
- Beratung bei und vertragliche Gestaltung des Handels von Derivaten und Zertifikaten (CO2, RECS)
- Energiesteuerrecht
- Begleitung von Konzessionsvergabeverfahren und Netzübernahmen
- Konzessionsabgabenzahlungen
- dingliche Sicherung von Versorgungsleitungen
- Planungsverfahren bei Energieleitungsausbau, insbesondere bei Übertragungsnetzen auf Hoch- und Höchstspannungsebene
- Beratung bei der Gründung von Stadtwerken
- Gestaltung und Bewertung von Energieliefer- und Handelsverträgen im Bereich Strom, Gas und Fernwärme
- Gestaltung und Bewertung von Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsverträgen, Ausspeiserahmen- und Netzkopplungsverträgen sowie Bilanzkreis- und Unterbilanzkreisverträgen
- Erwerb oder Konzeption, Genehmigung, Finanzierung, Errichtung, Netzanschluss- und Netzintegration, Inbetriebnahme sowie Betrieb von Windpark-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen, Solarparks, Kraftwerken, Heizwerken oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Bewertung und Betreuung von Verteilernetzen
- Beratung und Konzeption besonderer Energieanlagenstrukturen (Kundenanlagen und geschlossene Verteilernetze), insbesondere auf Flughäfen und in Industrie- oder Chemieparks
- Beratung bei und vertragliche Gestaltung des Handels von Derivaten und Zertifikaten (CO2, RECS)
- Energiesteuerrecht
Weitere Informationen
Aktuelles zum Thema Energiewirtschaftsrecht
WISSENSWERTES | 29.08.2025
Batteriespeicher sind wichtige Komponenten, um die volatile Erzeugung erneuerbarer Energien – insbesondere Wind und Sonne – effizient ins Stromnetz zu integrieren und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wurde die Rolle von Batteriespeichern im Zuge der Umsetzung der RED-III-Richtlinie (EU) 2023/2413 in deutsches Recht deutlich gestärkt.













